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   BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23   

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https://dejure.org/2023,39686
BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23 (https://dejure.org/2023,39686)
BGH, Entscheidung vom 14.12.2023 - 6 StR 472/23 (https://dejure.org/2023,39686)
BGH, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 6 StR 472/23 (https://dejure.org/2023,39686)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 349/17

    Besonders schwerer Fall des Diebstahls (Eindringen mittels eines anderen nicht

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23
    Der Senat hat daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf die niedrigere der beiden Strafen erkannt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 349/17, vom 1. Dezember 2020 - 6 StR 306/20).
  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 316/23

    Voraussetzung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23
    Durch die Neufassung der Vorschrift sind die Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose "moderat angehoben" worden, indem jetzt eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" vorausgesetzt wird; im Übrigen bleibt es dabei, dass die Beurteilung der Erfolgsaussicht im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände vorzunehmen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2023 - 6 StR 316/23; BT-Drucks. 20/5913, S. 70).
  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 31/17

    Aufhebung des Urteils (Festsetzung der Strafe durch das Revisionsgericht);

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23
    Der Senat hat daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf die niedrigere der beiden Strafen erkannt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 349/17, vom 1. Dezember 2020 - 6 StR 306/20).
  • BGH, 01.12.2020 - 6 StR 306/20

    Änderung des Strafausspruchs hinsichtlich Festsetzung einer niedrigeren

    Auszug aus BGH, 14.12.2023 - 6 StR 472/23
    Der Senat hat daher entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf die niedrigere der beiden Strafen erkannt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2017 - 4 StR 31/17; vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 349/17, vom 1. Dezember 2020 - 6 StR 306/20).
  • BGH, 12.03.2024 - 4 StR 59/24
    Im Übrigen bleibt es dabei, dass die Beurteilung der Erfolgsaussicht im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände vorzunehmen ist (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 70; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 6 StR 472/23 Rn. 6).
  • BGH, 30.01.2024 - 5 StR 499/23

    Erforderliche Erfolgsaussicht der Maßregel für die Unterbringungsanordnung

    Der Gesetzgeber wollte durch die im Vergleich zur Altfassung von § 64 Satz 2 StGB geänderte Formulierung die Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose "moderat" anheben und die Annahme ausreichender Erfolgsaussicht von einer "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" abhängig machen (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 70; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 6 StR 472/23).
  • BGH, 30.01.2024 - 4 StR 397/23

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vorliegen eines Hangs

    Durch § 64 Satz 2 StGB nF sind die Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose "moderat angehoben" worden, indem jetzt eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" vorausgesetzt ist; im Übrigen bleibt es dabei, dass die Beurteilung der Erfolgsaussicht im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgebenden Umstände vorzunehmen ist (vgl. BT-Drucks. 20/5913, S. 70; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 2023 - 6 StR 472/23 Rn. 6).
  • OLG Bremen, 08.03.2024 - 1 Ws 17/24
    Während das Merkmal des Bestehens einer hinreichend konkreten Aussicht auf das Erreichen des Unterbringungszieles in der bisherigen strafgerichtlichen Praxis eine insgesamt großzügige Auslegung erfahren hat (siehe die Nachweise in der Begründung des Regierungsentwurfs, a.a.O., S. 28; die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung genügte aber auch nach altem Recht nicht, siehe BGH, Beschluss vom 17.01.2023 - 5 StR 525/22, juris Rn. 15, StV 2023, 441 (Ls.)), soll nach der jetzigen Formulierung des Gesetzes eine durch Tatsachen belegte Wahrscheinlichkeit höheren Grades für das Erreichen des Unterbringungszieles erforderlich sein (so im Einzelnen die Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 20/5913, S. 48 und 70; siehe hierzu BGH, Beschluss vom 16.11.2023 - 6 StR 452/23, juris Rn. 5; Beschluss vom 22.11.2023 - 4 StR 347/23, juris Rn. 6, NStZ-RR 2024, 48; Urteil vom 13.12.2023 - 6 StR 142/23, juris Rn. 8; Beschluss vom 14.12.2023 - 6 StR 472/23, juris Rn. 6).
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